Art. 37 Abs. 1 BO
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VGer BE 100 2022 45 · 01.03.2023AbgewiesenDer Wunsch nach optimaler Ausnützung eines Grundstücks und wirtschaftliche Gründe begründen keine «besonderen Verhältnisse» im Sinne von Art. 26 BauG, die eine Ausnahmebewilligung für das Unterschreiten des Gebäudeabstands rechtfertigen; zumutbare alternative Lösungen schliessen eine solche Ausnahme aus.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.