Art. 36a LPAc
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VGer TI 52.2021.56 · 07.01.2021RückweisungBei der Beurteilung einer Baubewilligung ist das im Zeitpunkt des Entscheids geltende Recht anwendbar, sofern es für den Bewilligungswerber günstiger ist (lex mitior). Wird der Gewässerraum durch eine Nutzungsplanrevision nachträglich verbindlich auf ein Mass festgelegt, das das Projekt einhält, entfällt die Notwendigkeit einer…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.