Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 36a Abs. 1 GSchG

19 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

16%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_374/2025 · 13.05.2026AbgewiesenEin Gebiet gilt nur dann als dicht überbaut im Sinne von Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV, wenn der Uferbereich selbst weitgehend mit Bauten überstellt ist; eine lockere Bebauung oder die Zugehörigkeit zur Bauzone genügen nicht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2025 149 · 16.04.2026AbgewiesenEin künstlich angelegter, eingedolter Kanal, dessen Wasser dem natürlichen Wasserkreislauf nicht entzogen wird, gilt als Gewässer im Sinne der bundesrechtlichen Gewässerschutzgesetzgebung; solange keine definitive Gewässerraumplanung besteht, ist der übergangsrechtliche Gewässerraum einzuhalten und sind Ausnahmen restriktiv zu handhaben.BaubewilligungAusnahmebewilligungOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2024.00549 · 29.01.2026AbgewiesenDer Begriff des dicht überbauten Gebiets nach Art. 41a Abs. 4 lit. a GSchV ist restriktiv auszulegen und setzt eine Gesamtbetrachtung des Planungsperimeters voraus; er kann auch bei einem Gewässerabschnitt in einer Wohnzone mit niedriger Dichte bejaht werden, wenn dieser im Randbereich des Hauptsiedlungsgebiets liegt und die baulichen…SondernutzungsplanAppGer BS VD.2025.36 · 06.01.2026GutgeheissenBestimmungen des Gewässerschutzrechts als wichtige öffentliche Interessen dienende Vorschriften sind zwingend auch im Rechtsmittelverfahren anzuwenden (BGE 139 II 470, BGE 150 II 444). Tritt während des Rekursverfahrens ein definitiver Nutzungsplan Gewässerraum mit reduziertem Schutzbereich in Kraft und liegt die strittige Anlage…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_176/2024 · 02.07.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung für Bauten im übergangsrechtlichen Gewässerraum nach Art. 41c Abs. 1 GSchV setzt voraus, dass das Gebiet als dicht überbaut gilt oder die Freihaltung des Gewässerraums auf der Parzelle langfristig keinen Nutzen bringt. Diese Voraussetzungen sind restriktiv auszulegen und im vorliegenden Fall nicht erfüllt.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2024.00323 · 08.05.2025AbgewiesenDer Begriff des «dicht überbauten Gebiets» gemäss Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV ist restriktiv auszulegen und setzt voraus, dass der Gewässerraum seine natürliche Funktion aufgrund der Überbauungsdichte auch auf lange Sicht nicht erfüllen kann. In peripher gelegenen Gebieten, die durch Bahnlinien, Strassen und Grünflächen vom…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_615/2022 · 12.12.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für Mehrfamilienhäuser im Überbauungsplan Chlosterwies ist bundesrechtskonform, da der Gewässerraum des Chrottenbachs die Mindestbreite nach Art. 41a Abs. 2 lit. a GSchV einhält und die kantonale Rechtsanwendung nicht willkürlich ist.BaubewilligungGestaltungsplanBRG ZH BRGE I Nr. 0197/2024 · 08.11.2024AbgewiesenDie Erhöhung des Gewässerraums über das Minimum hinaus auf 29,4 m ist rechtmässig, wenn eine hypothetische Querprofilbetrachtung ein Hochwasserschutzdefizit belegt und aktuelle Gefahrenkarten eine Hochwassergefährdung ausweisen. Das öffentliche Interesse an langfristiger Sicherung des Gewässerraums für Hochwasserschutz und…BGer 1C_490/2023 · 01.11.2024AbgewiesenDie Interessenabwägung im Gewässerraum fällt zugunsten des Landschafts- und Gewässerschutzes aus, da das private Nutzungsinteresse der Beschwerdeführenden (Sitzplatz, Jacuzzi, Slipanlage) nicht überwiegt und keine standortgebundene oder im öffentlichen Interesse liegende Anlage vorliegt.Wiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 280 · 21.09.2023AbgewiesenDie Besitzstandsgarantie (Art. 3 BauG BE) erlaubt keine Erweiterung einer im Gewässerraum liegenden, bereits rechtswidrigen privaten Erschliessungsanlage, wenn die Nutzungsintensität durch das neue Bauprojekt erheblich zunimmt und damit die Rechtswidrigkeit verstärkt wird; zudem kann eine private Zufahrt im Gewässerraum weder als…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_540/2021 · 09.08.2022AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum ist nur bewilligungsfähig, wenn die Voraussetzungen für eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 GSchV erfüllt sind. Ein dicht überbautes Gebiet liegt nicht vor, wenn der Gewässerraum seine natürliche Funktion langfristig erfüllen kann, insbesondere bei peripherer Lage und…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_402/2020 · 25.01.2021AbgewiesenBauten im Gewässerraum bedürfen einer Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 Satz 2 GSchV, wenn sie nicht standortgebunden sind. Überwiegende öffentliche Interessen (Zugang zum Gewässer, Sichtbezug, Freihaltung des Gewässerraums) können eine solche Bewilligung ausschliessen, selbst wenn die Bauten optisch oder wirtschaftlich…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_13/2020 · 13.10.2020GutgeheissenEin Vordach, das teilweise ausserhalb der Bauzone in den Gewässerraum ragt, kann standortgebunden sein, wenn es eine bereits bestehende, zonenkonforme Nutzung (hier: Seeterrasse eines Restaurants) schützt und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Lärmrechtliche Abklärungen sind jedoch zwingend vorzunehmen, wenn…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer BGE 146 II 304 · 01.01.2020AbgewiesenArt. 41c Abs. 2 GSchV enthält eine eigenständige, an der verfassungsmässigen Besitzstandsgarantie orientierte Regelung für zonenwidrige Bauten ausserhalb der Bauzone im Gewässerraum. Er umfasst den Bestand, die Weiternutzung und den Unterhalt, nicht aber die Erweiterung oder den Wiederaufbau.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer AG WBE.2018.322 · 15.07.2019RückweisungDie Koordinationsvorschriften (Art. 25a RPG) sind auf die Erschliessungsplanung sinngemäss anwendbar, wenn Lage und Ausdehnung öffentlicher Strassen verbindlich festgelegt werden; Gesuchsunterlagen und gewässerschutzrechtliche Bewilligung sind gemeinsam aufzulegen und die Entscheide gleichzeitig zu eröffnen. Eine Sondernutzungsplanung,…SondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_332/2017 · 23.02.2018AbgewiesenDie kantonale Bestandesgarantie (§ 72 PBG/SZ) deckt den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses im übergangsrechtlichen Gewässerraum, wenn der Wiederaufbau im früheren Umfang und mit nutzungsmässiger Wesensgleichheit erfolgt. Die Verkehrssicherheit bei Rückwärtseinfahrten ist gewahrt, wenn die Fachbehörde dies nachvollziehbar beurteilt.BaubewilligungBVGer A-5641/2016 · 18.05.2017AbgewiesenEine Teilplangenehmigung für temporäre Bauwerke ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Eingriffe in Natur und Landschaft geringfügig sind, das Gesamtprojekt nicht offensichtlich unrechtmässig ist und überwiegende öffentliche Interessen (Synergien, Bauzeitverkürzung) die vorzeitige Realisierung rechtfertigen.Wiederherstellung / RückbauBGer 1C_473/2015 · 22.03.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben im übergangsrechtlichen Gewässerraum kann nur bewilligt werden, wenn es Bestandesschutz geniesst oder in einem dicht überbauten Gebiet liegt und keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Eine massive Veränderung gegenüber dem Bestehenden sprengt die Grenze des Bestandesschutzes.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_444/2015 · 14.03.2016AbgewiesenDer übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 2 lit. a ÜbBst GSchV ist auch bei eingedolten Gewässern freizuhalten, sofern kein dicht überbautes Gebiet vorliegt. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV setzt voraus, dass das Areal als dicht überbautes Gebiet qualifiziert werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.