Art. 36 RPV
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_462/2022 · 15.01.2024GutgeheissenEin Pouletmaststall in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die innere Aufstockung nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV erfüllt ist und die Mindestabstände gemäss LRV eingehalten werden, auch gegenüber betriebsfremden Wohnhäusern in der Landwirtschaftszone.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_113/2022 · 13.04.2023Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung zwischen landwirtschaftlicher innerer Aufstockung und Immissionsschutz fällt zugunsten des Immissionsschutzes aus, wenn der halbe Mindestabstand zu Wohnhäusern nicht eingehalten wird und übermässige Geruchsimmissionen zu erwarten sind.BaubewilligungBGer 1C_426/2016 · 23.08.2017AbgewiesenDas Trockensubstanzkriterium nach Art. 36 Abs. 1 lit. b RPV allein genügt nicht, um eine innere Aufstockung in der Landwirtschaftszone zu rechtfertigen, wenn es nicht sicherstellt, dass die bodenabhängige Produktion überwiegt. Die innere Aufstockung setzt voraus, dass der bodenunabhängige Betriebsteil gegenüber dem bodenabhängigen von…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2015/32 · 19.07.2016AbgewiesenEine innere Aufstockung in der Landwirtschaftszone nach Art. 16a Abs. 2 RPG i.V.m. Art. 36 RPV setzt voraus, dass die bodenunabhängige Produktion der bodenabhängigen untergeordnet ist. Das Trockensubstanzkriterium allein reicht nicht aus, wenn die bodenabhängige Produktion nicht überwiegend ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.