Art. 36 Abs. 2 NAPRIPS
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VGer TI 52.2023.50 · 26.05.2023AbgewiesenEin gastronomischer Klub stellt weder eine gewerblich-industrielle noch eine unternehmensbezogene Dienstleistungsaktivität dar und ist in der Gewerbe-Industriezone (AI) nach Art. 36 Abs. 2 NAPRIPS nicht zonenkonform; die geringere Molestigkeit einer Nutzung gegenüber anderen in der Zone ist kein massgebliches Kriterium für die…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.