Art. 36 Abs. 2 LSV
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_390/2020 · 14.01.2022AbgewiesenFür den Neubau einer landwirtschaftlichen Siedlung in einer Landschaftsschutzzone sind die Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und LSV massgebend, nicht die Planungswerte. Die Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV ist korrekt, wenn überwiegende Interessen nicht entgegenstehen und der Standort optimal evaluiert wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZG V 2020 56 · 09.02.2021GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die lärmschutzrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Projektänderungen können jedoch zu einer neuen, rechtmässigen Bewilligung führen, sofern alle Lärmgrenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_389/2019 · 27.01.2021GutgeheissenBei der Standortwahl für eine Luft/Wasser-Wärmepumpe müssen auch Innenstandorte vertieft geprüft werden, selbst wenn die Aussenanlage die Planungswerte deutlich einhält. Die fehlende Baubewilligung für die ursprüngliche Aussenanlage schränkt die Standortwahl im nachträglichen Bewilligungsverfahren nicht ein.BaubewilligungBGer 1C_244/2019 · 25.08.2020GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geprüft wurden. Erst dann kann eine umfassende Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und raumplanerischen Anliegen erfolgen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_139/2015 · 16.03.2016AbgewiesenDie Immissionsgrenzwerte nach Art. 22 USG und Art. 39 Abs. 1 LSV müssen an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden; die sog. Lüftungsfensterpraxis ist bundesrechtswidrig. Raumplanerische Interessen können nur über eine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV berücksichtigt werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.