Art. 36 Abs. 2 BauG BE
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VGer BE 100 2020 182 · 01.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.