Art. 36 Abs. 1 SG
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VGer BE 100 2022 294 · 16.04.2024AbgewiesenDer Erlass eines Strassenplans als Sondernutzungsplan setzt eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 3 RPV voraus, bei der ernsthaft in Betracht fallende Varianten zu prüfen sind. Die entschädigungsrechtlichen Folgen einer allenfalls vorliegenden materiellen Enteignung sind nicht im Planerlassverfahren, sondern vor der…SondernutzungsplanEnteignungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.