Art. 36 Abs. 1 E-BZO 2023
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VGer ZH VB.2023.00573 · 13.06.2024AbgewiesenDie Grünflächenziffer gemäss Art. 36 Abs. 1 E-BZO hat als planungsrechtliche Festlegung im Sinne von § 234 PBG eine negative Vorwirkung, weil sie direkte Auswirkungen auf die zulässige Grundstücksnutzung zeitigt; rein ästhetisch motivierte Abgrabungsvorschriften ohne wesentliche Wirkung auf die Nutzungsmöglichkeit entfalten hingegen…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.