Art. 36 Abs. 1 BauG (Kt. Bern)
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VGer BE 100 2016 82 · 06.04.2017RückweisungEine Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät ist baubewilligungspflichtig nach Art. 1a Abs. 1 BauG (Kt. Bern); auch bei Einhaltung der Planungswerte nach LSV ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Vorsorgeprinzip gemäss Art. 11 Abs. 2 USG weitergehende Emissionsbegrenzungen erfordert, insbesondere sind Alternativstandorte und…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.