Art. 36 Abs. 1 BauG BE
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 18 · 16.06.2026RückweisungEin Reklameträger beeinträchtigt ein nur durchschnittliches Strassenbild nicht erheblich; die Verweigerung der Baubewilligung allein aus ästhetischen Gründen war nicht gerechtfertigt, und die Sache ist zur Weiterführung des Baubewilligungsverfahrens zurückzuweisen.BaubewilligungVGer BE 100 2024 77 · 20.12.2024AbgewiesenBei einem Wintergarten, der die Grössenvorschriften von Art. 21 Abs. 1 des kommunalen Baureglements einhält, ist es eine haltbare Auslegung, auf einen separaten Gebäudeabstand (zusätzlich zum Grenzabstand) zu verzichten, wenn die bestehenden Gebäudeabstände aufgrund einer früher bewilligten Gestaltungsfreiheit nach Art. 75 BauG…BaubewilligungVGer BE 100 2020 182 · 01.03.2022Teilweise gutgeheissenDie Falllinie gemäss Art. 5 der Sonderbauvorschriften zur Überbauungsordnung Nr. 2 «Schlüsselacher-Haberzälg» gilt für alle Bauteile einschliesslich technisch bedingter Dachaufbauten wie Kamine; eine kommunale Praxis, welche solche Aufbauten von der Höhenbeschränkung ausnimmt, ist mit dem klaren Wortlaut der Norm nicht vereinbar und…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.