Art. 35 LSV
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_373/2019 · 06.03.2020AbgewiesenDie Verletzung des rechtlichen Gehörs im Baubewilligungsverfahren kann durch eine inhaltliche Prüfung der Rechtslage und des Sachverhalts in der Beschwerdeinstanz geheilt werden. Bei Überschreitungen von Lärmschutzgrenzwerten nach Art. 32 LSV und Art. 35 LSV sind Nachbesserungsmassnahmen anzuordnen, sofern diese verhältnismässig sind.BaubewilligungAppGer BS VD.2018.101 · 10.10.2016AbgewiesenBei einem Innenumbau in einem Doppeleinfamilienhaus sind die erhöhten Schallschutzanforderungen der SIA-Norm 181 anwendbar; weitere Massnahmen sind unverhältnismässig, wenn die konstruktionsbedingte Vorbelastung des Altbaus mitursächlich für die Lärmimmissionen ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.