Art. 35 Abs. 2 Ziff. 3 GO
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2026.00098 · 09.07.2026GutgeheissenKosten für die Verbreiterung einer Sammelstrasse und die Erstellung eines westseitigen Trottoirs, die durch technische VSS-Normen und den genehmigten kommunalen Gesamtplan zwingend vorgegeben sind, gelten als gebundene Ausgaben nach § 103 Abs. 1 GG, da dem Stadtrat kein erheblicher Entscheidungsspielraum verbleibt. Die verbleibenden…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.