Art. 35 Abs. 1 lit. f BZO
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VGer ZH VB.2024.00195 · 03.04.2025AbgewiesenIn Quartiererhaltungszonen gilt das allgemeine Gestaltungsgebot der befriedigenden Gesamtwirkung nach § 238 Abs. 1 PBG; eine Mobilfunkantenne, die auf einem quartieruntypischen Gebäude in einer markanten Sichtachse platziert ist und ein Missverhältnis zum flachen Dachvolumen aufweist, erfüllt die Einordnungsanforderungen nicht, auch…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.