Art. 34b Abs. 4 RPV
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BRG ZH BRGE III Nrn. 0183-0184/2020 · 23.07.2019AbgewiesenReitplätze und Longierzirkel in der Landwirtschaftszone können gemäss Art. 34b RPV erst ab acht Pferden bewilligt werden; bei einer Haltung von sechs Tieren fehlt es an der betrieblichen Notwendigkeit, und zusätzlich stehen das Gebot der guten Einordnung in die Landschaft (Art. 3 RPG) sowie der BLN-Schutz als überwiegende öffentliche…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.