Art. 34 KRG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_60/2023 · 01.07.2024AbgewiesenDie Entfernung von Steinen und die Erstellung eines Zufahrtswegs in einer Landschaftsschutzzone ausserhalb der Bauzone sind nicht bewilligungsfähig, wenn sie die Schutzziele der Zone beeinträchtigen. Die Interessenabwägung fällt zugunsten des Landschaftsschutzes aus.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer GR R 2020 6 · 11.05.2021AbgewiesenEin ohne Baubewilligung errichteter ca. 2 m hoher Maschendrahtzaun in der Landwirtschaftszone mit überlagerter Landschaftsschutzzone ist weder zonenkonform noch standortgebunden und stört als Fremdkörper das schutzwürdige Landschaftsbild; die Baubewilligung ist zu verweigern. Eine akzessorische Überprüfung des rechtskräftigen Zonenplans…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.