Art. 34 AIG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 43 · 02.02.2026AbgewiesenDer Widerruf der Niederlassungsbewilligung und die Wegweisung wegen erheblicher und dauerhafter, überwiegend selbstverschuldeter Sozialhilfeabhängigkeit (Art. 63 Abs. 1 Bst. c AIG) sind trotz einer Aufenthaltsdauer von 32 Jahren und familiärer Bindungen an die Schweiz verhältnismässig (Art. 96 AIG, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 36 Abs. 3…VGer ZH VB.2023.00601 · 25.01.2024AbgewiesenDer Aufenthalt während einer vorläufigen Aufnahme ist nicht an die Niederlassungsfrist nach Art. 34 AIG anzurechnen; eine Schlechterstellung vorläufig aufgenommener Flüchtlinge gegenüber Flüchtlingen mit Asyl besteht seit der Gesetzesänderung 2014 nicht mehr.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.