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Art. 34 Abs. 5 RPV

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00716 · 28.05.2026AbgewiesenBauten und Anlagen für die Freizeitlandwirtschaft sind in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform (Art. 34 Abs. 5 RPV). Eine hobbymässige Tierhaltung ohne dauernden, auf Wirtschaftlichkeit ausgerichteten Einsatz von Kapital und Arbeitskraft gilt als Freizeitlandwirtschaft und kann auch nachträglich nicht bewilligt werden.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_553/2022 · 28.11.2023GutgeheissenEin landwirtschaftlicher Betrieb ist zonenkonform, wenn er ertragsorientiert und auf Dauer angelegt ist; bei unsicherer längerfristiger Existenzfähigkeit kann ein Beseitigungsrevers gemäss Art. 16b Abs. 2 RPG angezeigt sein.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2021 285 · 19.09.2022AbgewiesenEin landwirtschaftlicher Betrieb mit 17,8 ha Nutzfläche, 25 Milchkühen und 1,372 SAK geht über die Grenze der Freizeitlandwirtschaft hinaus und erfüllt die Voraussetzungen der Zonenkonformität nach Art. 16a Abs. 1 RPG i.V.m. Art. 34 RPV. Das Gericht auferlegt sich bei Einschätzungen kantonaler Fachbehörden (LANAT, AGR) eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2021/15 · 27.07.2021AbgewiesenDie Vollstreckung einer rechtskräftigen Wiederherstellungsverfügung kann nicht durch ein nachträgliches Baugesuch verhindert werden, wenn dieses keine ernsthaften Aussichten auf Bewilligung hat oder als missbräuchlich einzustufen ist. Die Ersatzvornahme ist verhältnismässig, wenn die rechtswidrigen Bauten und Anlagen nicht zonenkonform…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer GR R 2019 37 · 25.08.2020AbgewiesenDie Umnutzung eines seit 1990 nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Ökonomiegebäudes in der Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone zu Lager- und Einstellzwecken ist nach Art. 24a RPG nur im bewilligten Umfang zulässig; eine Wohnnutzung durch einen Nichtlandwirt ist von vornherein ausgeschlossen. Die grundbuchliche Anmerkung des…Bauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_254/2016 · 24.08.2016AbgewiesenBauten und Anlagen im Sinne von Art. 22 Abs. 1 RPG sind auch Fahrnisbauten, die über nicht unerhebliche Zeiträume ortsfest verwendet werden. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG setzt Standortgebundenheit voraus, die bei Lagerbauten für Holz, Werkzeuge oder Imkereiartikel nicht gegeben ist.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.