Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2024.168 · 21.11.2024NichteintretenEine Beschwerde, die sich mit den Erwägungen der Vorinstanz zur Bewilligungspflicht, Zonenkonformität, Standortgebundenheit und zum angeordneten Rückbau nicht auseinandersetzt, genügt den Begründungsanforderungen nicht und ist daher unzulässig. Eventualiter ist festzuhalten, dass die Instandstellung eines nicht landwirtschaftlich…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer ZH VB.2023.00286 · 30.05.2024AbgewiesenEin Beseitigungsrevers für einen landwirtschaftlichen Neubau ausserhalb der Bauzone setzt besondere Gründe voraus, die ein erhöhtes Risiko einer zonenwidrigen Umnutzung begründen; der Umstand, dass ein Betriebspartner nebenberuflich ein nichtlandwirtschaftliches Gewerbe führt, genügt hierfür nicht. Die Beschwerdelegitimation der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_247/2020 · 12.05.2021AbgewiesenEin Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_587/2018 · 18.09.2019AbgewiesenEin Beseitigungsrevers für eine Remise in der Landwirtschaftszone ist rechtmässig, wenn der längerfristige Bestand des landwirtschaftlichen Betriebs nicht gesichert ist und die Gefahr einer nicht zonenkonformen Nutzung besteht. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus Art. 16b Abs. 2 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. c RPV.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_457/2017 · 25.03.2019GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die äusserlich wahrnehmbare Dimensionierung des Baukörpers den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht, insbesondere in einem BLN-Gebiet. Eine Reduktion der inneren Betriebsflächen genügt nicht, wenn sich dies nicht in einer optisch wahrnehmbaren…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer ZH VB.2014.00140 · 04.09.2014Teilweise gutgeheissenDie Standortabklärungen für den Rindermaststall waren mangelhaft, da alternative Standorte nördlich der F-Strasse ohne hinreichende Prüfung verworfen wurden, obwohl sie bezüglich Einordnung und Verbrauch von Fruchtfolgeflächen besser abschnitten.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.