Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00286 · 30.05.2024AbgewiesenEin Beseitigungsrevers für einen landwirtschaftlichen Neubau ausserhalb der Bauzone setzt besondere Gründe voraus, die ein erhöhtes Risiko einer zonenwidrigen Umnutzung begründen; der Umstand, dass ein Betriebspartner nebenberuflich ein nichtlandwirtschaftliches Gewerbe führt, genügt hierfür nicht. Die Beschwerdelegitimation der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungVGer AG WBE.2022.5 · 03.10.2022AbgewiesenEine Lager- und Aufbereitungshalle für landwirtschaftliche Produkte ist in einer kommunalen Landschaftsschutzzone nicht bewilligungsfähig, weil § 14 BNO die zulässigen Bauten und Anlagen abschliessend aufzählt und für andere Bauten kein Ermessensspielraum besteht. Eine Revision der Nutzungsplanung wäre Voraussetzung für eine…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungBGer 1C_247/2020 · 12.05.2021AbgewiesenEin Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_457/2017 · 25.03.2019GutgeheissenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zonenkonform, wenn die äusserlich wahrnehmbare Dimensionierung des Baukörpers den Anforderungen des Landschaftsschutzes entspricht, insbesondere in einem BLN-Gebiet. Eine Reduktion der inneren Betriebsflächen genügt nicht, wenn sich dies nicht in einer optisch wahrnehmbaren…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_17/2015 · 16.12.2015Teilweise gutgeheissenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 RPV ist unvollständig, wenn landschaftsschützerische Belange (Vorrang Landschaft, Vernetzungsfunktion) sowie Alternativstandorte und die längerfristige Existenzfähigkeit des Betriebs nicht vertieft geprüft werden.RichtplanungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.