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Art. 34 Abs. 2 RPG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_500/2025 · 01.04.2026NichteintretenEine Gemeindebehörde kann gegen die Verweigerung einer Baubewilligung nicht Beschwerde führen, wenn die Bauherrschaft selbst keine Beschwerde erhebt und damit auf das Vorhaben verzichtet. Fehlt ein aktuelles Rechtsschutzinteresse, ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungBGer 1C_530/2017 · 25.06.2018NichteintretenDas Bundesgericht tritt auf Beschwerden gegen einen kantonalen Zwischenentscheid nicht ein, wenn die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG nicht erfüllt sind und der Entscheid im Rahmen einer Beschwerde gegen den Endentscheid anfechtbar bleibt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_86/2007 · 31.10.2007AbgewiesenDie Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone kann auch bei Erweiterung auf bestehenden Bauten bejaht werden, wenn keine erhebliche Zweckentfremdung von Nichtbauzonenland eintritt und überwiegende Interessen nicht entgegenstehen (Art. 24 RPG).Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.