Art. 34 Abs. 2 PBG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VRK SG III/3-2024/4 · 14.11.2024GutgeheissenIm Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens zu einer Richtplanänderung ist eine Machbarkeitsstudie als amtliches Dokument nach OeffG zugänglich; weder der Schutz von Geschäftsgeheimnissen noch die Hängigkeit des Richtplanverfahrens rechtfertigen die Verweigerung der Einsicht, wenn die Behörde keine substantiierte…RichtplanungVGer SG B 2020/58, B 2020/72 · 22.10.2020AbgewiesenDie Mitwirkung der Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und Art. 34 Abs. 2 PBG ist bei Sondernutzungsplänen zwingend, sofern es sich nicht um untergeordnete Planänderungen handelt. Eine zu späte oder fehlende Mitwirkung führt zur Aufhebung des Planentscheids.SondernutzungsplanGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.