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Art. 34 Abs. 1 und 4 RPV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2021 138 · 30.05.2022AbgewiesenFür ein Betriebszentrum eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs in der Landwirtschaftszone besteht keine objektive Notwendigkeit am gewählten Standort, wenn Räumlichkeiten im Dorf vorhanden sind und Alternativstandorte in der Bauzone nicht geprüft wurden. Ein deutlich überdimensioniertes Gebäude (300 m2 bei einem KOLAS-Richtwert…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungVGer SO VWBES.2020.350 · 26.02.2021AbgewiesenEin Schweinemaststall für 704 Mastplätze ausserhalb der Bauzone ist zonenkonform als innere Aufstockung nach Art. 16a RPG, wenn der Trockensubstanz-Deckungsgrad mindestens 50 % beträgt (hier: 75,6 %); der nach FAT-Richtlinien berechnete Mindestabstand zur Wohnzone ist massgebend für die Beurteilung übermässiger Geruchsimmissionen, und…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungBGer 1C_397/2015 · 09.08.2016GutgeheissenDie Interessen des Landschaftsschutzes, der Vernetzungsfunktion und des Waldschutzes überwiegen die wirtschaftlichen Interessen des Betriebsausbaus; die Zonenkonformität des Geflügelmaststalls ist zu verneinen.RichtplanungBGer 1C_517/2014 · 09.03.2016AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist nur zulässig, wenn der Betrieb voraussichtlich längerfristig bestehen kann. Die Beurteilung der Existenzfähigkeit erfordert ein plausibles Betriebskonzept, das die Produktionsziele, Erträge, Aufwendungen und Finanzierung der Investitionen schlüssig darlegt.BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.