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Art. 34 Abs. 1 lit. a RPV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BRG ZH BRGE IV Nr. 0139/2024 · 03.10.2024AbgewiesenEine freistehende, aufgeständerte Photovoltaikanlage in der Landwirtschaftszone bildet keine optische Einheit mit benachbarten Gebäuden im Sinne von Art. 32c Abs. 1 lit. a RPV und begründet keine Standortgebundenheit nach Art. 24 RPG, wenn keine objektiven Gründe einen Standort ausserhalb der Bauzone als zwingend notwendig ausweisen;…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_247/2020 · 12.05.2021AbgewiesenEin Umbau einer Weidescheune zu einem Sommerschafstall in der Landwirtschaftszone ist nicht zonenkonform, wenn er für die vorgesehene Nutzung überdimensioniert und betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Die betriebliche Notwendigkeit nach Art. 16a Abs. 1 RPG und Art. 34 Abs. 4 lit. a RPV fehlt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_482/2014 · 04.09.2015AbgewiesenDie Interessenabwägung nach Art. 34 Abs. 4 lit. b RPV fiel zugunsten des Vorhabens aus, da die Maschinenhalle mit Futterlager als betriebsnotwendig, standortgebunden und zonenkonform eingestuft wurde, während alternative Standorte in der Bauzone nicht verfügbar waren und die Landschafts- sowie Lärmbelange als gewahrt galten.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.