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Art. 334 Abs. 2 ZPO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH EG.2026.00002 · 02.07.2026GutgeheissenDie Berichtigung eines Kanzleifehlers in einem Gerichtsentscheid stellt keine Aufhebung oder Abänderung im Rechtssinne dar und steht damit nicht in einem Spannungsverhältnis zur formellen Rechtskraft. Einzig blosse Schreib- oder Rechnungsfehler können auf diesem Weg korrigiert werden, nicht jedoch Fehler bei der Sachverhaltsermittlung…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.