Art. 334 Abs. 1 ZPO
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH EG.2025.00001 · 17.07.2025Teilweise gutgeheissenDas bewusste Fehlen des Wortes «je» in einer Dispositivziffer belegt, dass eine Umtriebsentschädigung insgesamt – nicht pro Person – zugesprochen wurde; ein Erläuterungsgesuch ist zulässig, wenn das Dispositiv gerade noch erläuterungsbedürftig ist, auch wenn der Entscheidwille des Spruchkörpers klar war.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.