Art. 33 BZO
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BRG ZH BRGE II Nrn. 0142-0143/2019 · 10.09.2019GutgeheissenAusnahmebewilligungen nach § 220 PBG setzen besondere Verhältnisse voraus und dürfen nicht zur unzulässigen Quartierplanung durch Dispense führen. Eine systematische Unterschreitung von Wegabständen via Ausnahmebewilligungen widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.