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Art. 33 Abs. 5 VZV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2024.00617 · 12.09.2025AbgewiesenDer Entscheid über die Schwere einer Verkehrsgefährdung ist eine Frage der rechtlichen Würdigung des Sachverhalts, in welcher die Verwaltungsbehörde frei ist, wenn der Strafrichter die fehlbare Person nicht persönlich einvernommen hat. Ein Fahrzeug, das wegen Treibstoffmangels auf der Normalspur einer Autobahn im Tunnel zum Stehen…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.