Art. 33 Abs. 4 RPG
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
60%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_241/2024 · 12.02.2025GutgeheissenEin gespaltener Rechtsmittelweg bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone, der eine ganzheitliche Überprüfung der koordinationspflichtigen Entscheide verhindert, verstösst gegen Art. 25a i.V.m. Art. 33 Abs. 4 RPG. Die Kantone müssen einheitliche Rechtsmittelinstanzen vorsehen, um eine materielle Koordination zu gewährleisten.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_451/2023 · 02.07.2024AbgewiesenEin Neubauprojekt in einer Weilerzone ist mangels Zonenkonformität nicht bewilligungsfähig, wenn die kantonale Gesetzgebung die Weilerzone dem Nichtbaugebiet zuweist und nur untergeordnete bauliche Massnahmen zulässt.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_291/2022 · 04.04.2023AbgewiesenEin Bauvorhaben in der Nachbarschaft eines inventarisierten Schutzobjekts muss auch ohne rechtskräftige Inventarentlassung die Anforderungen von § 238 Abs. 2 PBG/ZH erfüllen. Ein nicht ausgeführtes Bauwerk einer altrechtlichen Arealüberbauung fällt nicht unter die Besitzstandsgarantie nach § 357 Abs. 1 PBG/ZH.BaubewilligungBGer 1C_238/2021 · 27.04.2022Teilweise gutgeheissenBei sachlich und zeitlich zusammenhängenden Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone ist eine gesamthafte Interessenabwägung gemäss Art. 25a RPG geboten. Überdimensionierte Allwetterausläufe und nicht notwendige Bauten für die Pferdehaltung verletzen die Ziele des Kulturlandschutzes und der zonenkonformen Nutzung.BaubewilligungBGer BGE 123 II 88 · 24.02.1997GutgeheissenDie Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung in der Nutzungsplanung wird verletzt, wenn eine Kiesabbauzone ohne die erforderlichen Sachverhaltsabklärungen in den Bereichen Lärmschutz, Luftreinhaltung und Gewässerschutz festgesetzt wird.OrtsplanungsrevisionBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.