Art. 33 Abs. 2 und 3 lit. b RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_127/2024 · 27.03.2025GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt die Gemeindeautonomie (Art. 50 Abs. 1 BV), wenn sie eine sinnvolle, zweckmässige Auslegung einer kommunalen Norm durch die Gemeinde ohne triftigen Grund durch ihre eigene Auslegung ersetzt, selbst wenn diese ebenfalls vertretbar wäre.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_470/2021 · 24.04.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung des Stadtrats Luzern war mangelhaft, weil sie die Eingliederung des Hochhausvorhabens in das ISOS-Gebiet Nr. 38 und die Vereinbarkeit mit den Schutzanliegen des Ortsbildschutzes nicht vertieft prüfte, obwohl dies aufgrund der Rechtslage und der vorgebrachten Einwände erforderlich gewesen wäre.GestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.