Art. 33 Abs. 1 lit. b RPG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZH VB.2022.00723 · 22.08.2024GutgeheissenDie rechtskräftig festgestellte Quartierplanbedürftigkeit des südlichen Grundstücksteils gilt weiterhin; die Vorinstanz griff unzulässig in das planerische Ermessen der Gemeinde ein, indem sie grundstücksinterne Erschliessungsvarianten – darunter eine Autolift-Lösung – als ausreichend erachtete und die Feinerschliessung aus dem…SondernutzungsplanGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_428/2014 · 22.04.2015AbgewiesenDie Gemeindeversammlung Thalwil hat bei der Festsetzung einer Waldabstandslinie von 30 m die besonderen örtlichen Verhältnisse und die Interessenabwägung ungenügend gewürdigt; ein reduzierter Abstand von 10 m ist aufgrund der Rechtsgleichheit und der haushälterischen Bodennutzung sachgerecht.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.