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Art. 32d Abs. 5 USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2025.211 · 13.04.2026Teilweise gutgeheissenFreiwillig durchgeführte Voruntersuchungen eines im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragenen Standorts sind altlastenrechtlich notwendige Massnahmen im Sinne von Art. 32d USG, sofern sie ohne den Anlass des Verkaufswillens früher oder später behördlich angeordnet worden wären. Bei mehreren Verhaltensstörern ist der…BRG ZH BRGE III Nrn. 0074-0075/2016 · 08.06.2016GutgeheissenEin im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Prozessstandort gilt als eigenständiger «im Kataster eingetragener Standort» im Sinne von Art. 32d Abs. 5 USG; erweist sich dieser als nicht belastet mit dem vermuteten Stoff, hat das zuständige Gemeinwesen die Untersuchungskosten zu tragen, unabhängig davon, ob weitere…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.