Art. 32a Abs. 2 RPV
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VGer GR R 2022 1 · 23.11.2022AbgewiesenFreistehende Solaranlagen fallen nicht in den Anwendungsbereich von Art. 18a RPG und Art. 32a RPV; ihre Bewilligungspflicht richtet sich nach Art. 22 Abs. 1 RPG und kantonalem Recht. Kommunale Richtlinien über die Gestaltung von Solaranlagen sind bloss intern verbindliche Verwaltungsverordnungen und bedürfen keiner…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.