Art. 32a Abs. 1 lit. a USG
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VRK SG I/1-2024/99 · 20.11.2025GutgeheissenEine mengenunabhängige Grundgebühr für die Finanzierung der Grünabfuhr ist rechtswidrig, wenn kein hinreichender Zusammenhang zwischen der Gebühr und dem Ausmass der Abfallverursachung (übergebene Abfallmenge) besteht. Art. 32a Abs. 1 lit. a USG verlangt, dass Art und Menge des übergebenen Abfalls bei der Gebührenbemessung…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.