Art. 321 Ziff. 2 StGB
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00467 · 01.12.2025Teilweise gutgeheissenDie Entbindung vom Arztgeheimnis ist nur zulässig, wenn überwiegende private oder öffentliche Interessen dies erfordern und die Offenbarung auf das absolut Notwendige beschränkt wird.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.