Art. 32 LTF
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_496/2017 · 22.01.2018Besonderer AusgangEin Rechtsverweigerungs- und Rechtsverzögerungsrekurs wird gegenstandslos, sobald die zuständige Behörde die beanstandete Entscheidung tatsächlich erlässt; die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Beschwerdeführerin, da das Rechtsmittel auch mangels hinreichender Begründung unzulässig gewesen wäre.OrtsplanungsrevisionEinzonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.