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Art. 32 GSchV

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZG V 2023 119 · 11.04.2025AbgewiesenFehlt auf dem Bauareal nutzbares Grundwasservorkommen, so ist weder eine gewässerschutzrechtliche Ausnahmebewilligung gemäss Anhang 4 Ziff. 211 Abs. 2 GSchV noch eine Bundesaufgabe nach NHG gegeben, weshalb kein Gutachten einer eidgenössischen Kommission (ENHK oder EKD) einzuholen ist. Beurteilt die zuständige kantonale Fachbehörde (Amt…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_128/2024 · 18.03.2025GutgeheissenDie Bewilligung für die Sanierung von Stützmauern ausserhalb der Bauzone in Grundwasserschutzzonen S2 und S3 setzt voraus, dass alle gebotenen Massnahmen zum Schutz des Grundwassers (insbesondere Entwässerung und Unfallgefahr) geprüft und sichergestellt sind. Eine vorfrageweise Überprüfung der Schutzzonenausscheidung ist nur unter engen…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBGer 1C_592/2017 · 15.06.2018Teilweise gutgeheissenEine Baubewilligung für Wohnungen mit Erstwohnungsbeschränkung kann rechtsmissbräuchlich sein, wenn konkrete Indizien darauf hindeuten, dass die Wohnungen realistisch nicht als Erstwohnungen genutzt werden können. Die Nachfrage nach Erstwohnungen im betreffenden Marktsegment ist dabei das Hauptkriterium.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.