Art. 32 aStrG
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VGer SG B 2017/235 · 16.08.2018AbgewiesenDer Eingriff in die Eigentumsfreiheit durch einen Teilstrassenplan ist rechtmässig, wenn er auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, ein öffentliches Interesse verfolgt und verhältnismässig ist. Die Erschliessung von Bauland gilt als grundsätzlich beachtenswertes öffentliches Interesse.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.