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Art. 32 Abwasserreglement

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/2-2020/71 · 19.10.2020NichteintretenEin Beschluss des Gemeinderats, der lediglich in Aussicht stellt, dass kein Erlass des Kanalisationsanschlussbeitrags gewährt wird, stellt mangels Verbindlichkeit und Erzwingbarkeit keine anfechtbare Abgabeverfügung im Sinne von Art. 41 lit. h Ziff. 5 VRP dar. Auf einen dagegen erhobenen Rekurs ist nicht einzutreten.BaubewilligungVRK SG I/2-2016/14 · 24.08.2017AbgewiesenDer Kanalisationsanschlussbeitrag darf nach dem Gebäudeversicherungsneuwert bemessen werden; eine Dachrenovation mit Photovoltaikanlage stellt keinen Sonderfall nach Art. 37 Abwasserreglement dar, der eine einzelfallbezogene Bemessung erfordern würde.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.