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Art. 32 Abs. 2 SVG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer AG WBE.2019.306 · 24.08.2020GutgeheissenStrassenbauprojekte und die dazugehörigen Verkehrsanordnungen (wie die Einführung einer Tempo-30-Zone) sind gemäss Art. 25a RPG ausreichend zu koordinieren, wenn zwischen den baulichen Massnahmen und der funktionellen Verkehrsanordnung enge gegenseitige Abhängigkeiten bestehen.BaubewilligungBGer 1C_11/2017 · 02.03.2018AbgewiesenDie Anordnung von Tempo 30 auf der Sevogelstrasse in Basel ist bundesrechtskonform, da die Interessenabwägung zwischen Lärmschutz, Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss die Verhältnismässigkeit der Massnahme bestätigt. Die Vorinstanzen haben die relevanten Interessen korrekt ermittelt, gewichtet und die Massnahme als geeignet, nötig und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.