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Art. 32 Abs. 2 BGG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_264/2026 · 17.07.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen einen Zwischenentscheid zur aufschiebenden Wirkung ist gegenstandslos geworden, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_266/2026 · 17.07.2026AbgewiesenDie Beschwerde gegen die Verweigerung der aufschiebenden Wirkung ist aufgrund Gegenstandslosigkeit abzuschreiben, da das vorinstanzliche Verfahren abgeschlossen wurde. Ein nicht wieder gutzumachender Nachteil im Sinne von Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG liegt nicht vor.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_666/2024 · 07.08.2025Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin das Baugesuch zurück, wird das Beschwerdeverfahren als gegenstandslos abgeschrieben; die Kosten sind gestützt auf das Verursacherprinzip grundsätzlich der Baugesuchstellerin aufzuerlegen, auch wenn der Rückzug aus technischen statt rechtlichen Gründen erfolgt.BaubewilligungBGer 1C_512/2024 · 22.05.2025Besonderer AusgangEin Beschwerdeverfahren betreffend Ortsplanungsrevision wird durch Rückzug der Beschwerde als erledigt abgeschrieben; die Gerichtskosten werden entsprechend der Parteivereinbarung hälftig aufgeteilt.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_424/2023 · 20.12.2024Besonderer AusgangZieht eine Beschwerdeführerin ihre Beschwerde an das Bundesgericht zurück, wird das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben; Kosten werden der unterliegenden Partei auferlegt. Eine materiell-inhaltliche Prüfung der angefochtenen Planungszone findet nicht statt.PlanungszoneBGer 1C_213/2024 · 08.05.2024Besonderer AusgangDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde betreffend Nutzungsplanung und Rodungsbewilligung ab, nachdem die Beschwerdeführerin den Rekurs zurückgezogen hat; es werden keine Kosten erhoben.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_300/2023 · 08.05.2024Besonderer AusgangZieht die beschwerdeführende Partei ihre Beschwerde zurück, nachdem eine einvernehmliche Lösung über das weitere Vorgehen erzielt wurde, wird das Verfahren als erledigt abgeschrieben. Gerichtskosten gehen zulasten der zurückziehenden Partei, sofern keine abweichende Vereinbarung nachgewiesen wird.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanBGer 1C_159/2022 · 02.11.2023AbgewiesenDas Bundesgericht schreibt eine Beschwerde gegen eine Planungszone als gegenstandslos geworden ab, wenn diese während des Verfahrens abläuft und keine Ausnahmegründe für ein Eintreten trotz fehlendem aktuellem Rechtsschutzinteresse vorliegen.PlanungszoneBGer 1C_69/2016 · 13.10.2016Besonderer AusgangZieht die Baugesuchstellerin ihr Baugesuch für eine Mobilfunkantenne zurück, wird das bundesgerichtliche Beschwerdeverfahren gegenstandslos und ist abzuschreiben; die Kosten werden der das Gegenstandsloswerden verursachenden Partei (Beschwerdegegnerin) auferlegt, und die Sache wird zur Neureglung der vorinstanzlichen Kosten und…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.