Art. 32 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Art. 32c BauG
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VGer BE 100 2019 91 · 17.03.2020GutgeheissenEine Ausnahme von der zulässigen Fassadenhöhe (Art. 26 Abs. 1 BauG) setzt besondere Verhältnisse voraus; der blosse Wunsch nach der ästhetisch besten oder nutzungsmässig optimal ausgenutzten Lösung genügt nicht. Wäre eine allseitige Rückversetzung des Attikageschosses aus ästhetischen Gründen generell abzulehnen, kämen Ausnahmen zur…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.