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Art. 32 Abs. 1 Bst. c i.V.m. Art. 32c BauG

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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2019 91 · 17.03.2020GutgeheissenEine Ausnahme von der zulässigen Fassadenhöhe (Art. 26 Abs. 1 BauG) setzt besondere Verhältnisse voraus; der blosse Wunsch nach der ästhetisch besten oder nutzungsmässig optimal ausgenutzten Lösung genügt nicht. Wäre eine allseitige Rückversetzung des Attikageschosses aus ästhetischen Gründen generell abzulehnen, kämen Ausnahmen zur…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.