Art. 31 Abs. 2 lit. a GSchV
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VGer AG WBE.2024.37 · 24.06.2024AbgewiesenFür die Ausscheidung einer Grundwasserschutzzone ist einzig ein öffentliches Interesse an der Trinkwasserfassung vorausgesetzt; eine vorgängige dingliche Absicherung des Nutzungsrechts an der Quellwasserfassung durch den Inhaber der Fassung ist keine Voraussetzung. Nutzungsbeschränkungen der Zone S2, namentlich das Verbot flüssiger…EnteignungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.