Art. 31 Abs. 1 StG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VRK SG I/1-2021/28 und 29 · 18.02.2022Teilweise gutgeheissenWer im Einspracheverfahren trotz behördlicher Aufforderung keine Belege einreicht, trägt die gesamten Verfahrenskosten gemäss Art. 95 Abs. 2 VRP, auch wenn er im Rekursverfahren mit nachträglich eingereichten Unterlagen teilweise obsiegt.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.