Art. 31 Abs. 1 lit. b LSV
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer ZG V 2020 56 · 09.02.2021GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn die lärmschutzrechtlichen Vorschriften nicht eingehalten wurden. Projektänderungen können jedoch zu einer neuen, rechtmässigen Bewilligung führen, sofern alle Lärmgrenzwerte eingehalten werden.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.