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Art. 30e USG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/113 · 09.02.2026GutgeheissenBei einer formellen Enteignung durch Einräumung einer Dienstbarkeit (Auffüllrecht für Deponiematerial) ist die Entschädigung nach dem Minderwert des verbleibenden Grundstücks zu bemessen, nicht nach dem Marktwert des Auffüllrechts, wenn die Deponienutzung erst durch das Vorhaben des Enteigners möglich wurde.EnteignungBGer 1C_177/2021 · 10.03.2022AbgewiesenEine Enteignung für die Erweiterung einer Deponie Typ A (Ablagerung von unverschmutztem Aushub) ist gestützt auf Art. 58 Abs. 1 USG zulässig, wenn ein kantonsweiter Bedarf ausgewiesen ist und die Massnahme verhältnismässig ist. Politische Gemeinden können das Enteignungsrecht auch ausserhalb ihres Gemeindegebiets ausüben, sofern ein…Enteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.