Art. 30 Abs. 1bis RPV
5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
80%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_306/2022 · 28.03.2024GutgeheissenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt zur Baulandbedarfsermittlung unvollständig erhoben, weshalb die Interessenabwägung zwischen privatem Überbauungsinteresse und öffentlichem Schutz von Fruchtfolgeflächen nicht tragfähig war.EinzonungOrtsplanungsrevisionRichtplanungBRG ZH BRGE IV Nrn. 0074-0075/2022 · 28.04.2022GutgeheissenDie Umzonung von Landwirtschafts- in Erholungszone für eine Surfanlage mit weiteren Sportnutzungen bedarf einer Grundlage im kantonalen Richtplan, da das Vorhaben gewichtige Auswirkungen auf Raum und Umwelt hat (Art. 8 Abs. 2 RPG). Die fehlende Standortevaluation und ungenügende Interessenabwägung führen zur Aufhebung der Teilrevision.UmzonungGestaltungsplanRichtplanungBGer 1C_635/2020 · 11.10.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten des Schutzes von Fruchtfolgeflächen und der Erhaltung von Kulturland aus, da die Parzelle Nr. 1405 teilweise als FFF qualifiziert wurde und die Einzonungsvoraussetzungen nach Art. 15 Abs. 4 RPG und Art. 30 Abs. 1bis RPV nicht erfüllt waren.EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_101/2020 · 29.01.2021GutgeheissenDie Interessenabwägung im Nutzungsplanverfahren muss bereits alle umweltrelevanten Aspekte, insbesondere die Rodung von Wald, umfassend prüfen; eine blosse Voruntersuchung und spätere UVP im Projektgenehmigungsverfahren genügt nicht, da dies die Abwägung präjudiziert.OrtsplanungsrevisionBGer BGE 145 II 18 · 01.01.2019GutgeheissenDie Schaffung neuer Bauzonen während der Übergangszeit nach Art. 38a RPG muss die strengen Anforderungen von Art. 52a Abs. 2 RPV erfüllen; zudem ist der Bedarf nach Art. 15 Abs. 1 und 4 lit. b RPG nachzuweisen und der Grundsatz der Siedlungsverdichtung nach innen zu beachten. Die Inanspruchnahme von Fruchtfolgeflächen (FFF) erfordert…UmzonungOrtsplanungsrevisionEinzonungAuszonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.