Art. 30 Abs. 1 lit. c AIG
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VGer ZH VB.2024.00161 · 08.05.2024AbgewiesenDer Anspruch auf Familienleben nach Art. 8 EMRK schützt ausserhalb der Kernfamilie nur dann ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz, wenn ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis besteht, das durch eine Unterstützungsbedürftigkeit belegt wird, die allein von der in der Schweiz anwesenheitsberechtigten Person geleistet werden kann; bei einem…Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.