Art. 30 Abs. 1 BauR
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VGer SG B 2018/189 · 21.11.2018AbgewiesenDie Baubewilligung für den Umbau eines Einfamilienhauses in der Wohnzone W1 ist rechtmässig, da die Bestandes- und Erweiterungsgarantie gewahrt bleibt und keine übermässigen Immissionen oder Verunstaltungen vorliegen.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.