Art. 30 Abs. 1 BauG
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VGer BE 100 2025 88 · 19.05.2026AbgewiesenDer Bebauungsplan «Burgerallee» bildet als umfassende und abschliessende Sondernutzungsordnung die massgebenden «örtlichen Bauvorschriften» i.S.v. Art. 30 Abs. 1 BauG; eine partiell davon abweichende Überbauungsordnung räumt der Bauherrschaft einen lastenausgleichspflichtigen Sondervorteil ein. Die durch den Neubau verursachten…BaubewilligungSondernutzungsplanKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.